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   LSG Berlin-Brandenburg, 13.02.2012 - L 24 KA 22/11 B   

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https://dejure.org/2012,8588
LSG Berlin-Brandenburg, 13.02.2012 - L 24 KA 22/11 B (https://dejure.org/2012,8588)
LSG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 13.02.2012 - L 24 KA 22/11 B (https://dejure.org/2012,8588)
LSG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 13. Februar 2012 - L 24 KA 22/11 B (https://dejure.org/2012,8588)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Entscheidungsdatenbank Brandenburg

    § 52 GKG, § 88 SGG
    Untätigkeitsklage - Regelstreitwert - Auffangstreitwert

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Streitwertfestsetzung im sozialgerichtlichen Verfahren bei einer Untätigkeitsklage

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Streitwertfestsetzung im sozialgerichtlichen Verfahren bei einer Untätigkeitsklage

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (2)

  • BSG, 18.05.2011 - B 3 P 5/10 R

    Soziale Pflegeversicherung - Anerkennung als verantwortliche Pflegefachkraft iS

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 13.02.2012 - L 24 KA 22/11
    Nach der vorherrschende Meinung erledigt zwar auch die ablehnende Bescheidung die Untätigkeitsklage (vgl. aus jüngerer Zeit BSG, Urt. v. 18.05.2011 - B 3 P 5/10 R - Rdnr. 23 Urt. v. 23.08.2007 - B 4 RS 7/06 R - juris-Rdnr. 16), der Rechtsstreit kann jedoch ohne Weiteres als Anfechtungs- und Verpflichtungsklage im Wege der Klageerweiterung oder -änderung (vgl. dazu näher BSG, Urt. v. 18.05.2011, Rdnr.24) fortgesetzt werden.
  • BSG, 23.08.2007 - B 4 RS 7/06 R

    Zusatzversorgungssystem - Feststellung von Daten nach dem AAÜG durch den

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 13.02.2012 - L 24 KA 22/11
    Nach der vorherrschende Meinung erledigt zwar auch die ablehnende Bescheidung die Untätigkeitsklage (vgl. aus jüngerer Zeit BSG, Urt. v. 18.05.2011 - B 3 P 5/10 R - Rdnr. 23 Urt. v. 23.08.2007 - B 4 RS 7/06 R - juris-Rdnr. 16), der Rechtsstreit kann jedoch ohne Weiteres als Anfechtungs- und Verpflichtungsklage im Wege der Klageerweiterung oder -änderung (vgl. dazu näher BSG, Urt. v. 18.05.2011, Rdnr.24) fortgesetzt werden.
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